Achtung Umweltzone!

Was ist die Umweltzone?
Wie ist die Gesetzeslage?
Was sind das für neue Plaketten?

Seit Januar 2005 gilt europaweit ein Grenzwert von maximal 35 Tagen im Jahr, an denen der Grenzwert für Feinstaub überschritten werden darf. Hauptursache für das Problem Feinstaub ist der Straßenverkehr. Da gerade in den trockenen Monaten die Grenzwerte in Städten sehr häufig überschritten werden, sah sich der Gesetzgeber gezwungen zu handeln.

Dazu erließ er am 16.10.2006 die Kennzeichnungsverordnung. Dieser Schritt war für die heuer geplante Einführung von Umweltzonen natürlich Voraussetzung. Ausgeschilderte Umweltzonen, vor allem im innerstädtischen Bereich (Berlin plant eine Umweltzone mit 88qm) werden mit den Plakettensymbolen darauf hinweisen.

Auskunft über die Schadstoffklasse eines Fahrzeuges geben bestimmte Ziffern im Fahrzeugschein. Bei älteren Fahrzeugscheinen ist sie unter dem Punkt "zu 1", in den neueren unter zu "14.1" verzeichnet. Stehen hier die Endnummern 00, 13, 15, oder 17 ist das Fahrzeug vom Fahrverbot betroffen: Für diese Fahrzeuge wird es überhaupt keine Plakette geben: Fahrverbot in Umweltzonen. Aber auch für diese Fahrzeuge gibt es Nachrüstmöglichkeiten (Oxi-Kat-Nachrüstung). Wird ein Fahrzeug mit diesem Gerät nachgerüstet, kann es zumindest die Abgasnorm Euro 2 erhalten und somit die rote Plakette. Nebeneffekt: Durch die Einstufung in eine andere Schadstoffklasse reduziert sich auch der Kfz-Steuersatz!

Rote Plakette

Die Rote Plakette gehört zur Schadstoffgruppe 2 und umfasst: Diesel-Pkw Euro 2

Gelbe Plakette

Die Gelbe Plakette gehört zur Schadstoffgruppe 3 und umfasst: Diesel-Pkw nach Euro 3 bzw. D3, Diesel Pkw mit Nachrüstung entsprechend PM1 (Pkw = 2.500 kg zGG)

Grüne Plakette

Die Grüne Plakette gehört zur Schadstoffgruppe 4 und umfasst: Diesel-Pkw nach Euro 4, D4 bzw. Euro 3 und D4, Diesel- Pkw mit Nachrüstung entsprechend PM1 (Pkw > 2.500 zGG), PM2, PM3 und PM4, Diesel-Pkw mit Partikelemissionen unter 5 mg/km (Vorschlag für Euro 5), ent­spricht PM5, Pkw mit Ottomotor und geregeltem Katalysator (ab Abgasrichtlinie 91/441/EWG), Kfz ohne Verbrennungsmotor (z.B. Elektromotor, Brennstoffzelle) 

Plakettenservice des ADAC

Der ADAC bietet auf www.adac.de/plaketten einen Plakettenservice. Mit den Ziffern Ihres Fahrzeugscheines finden Sie schnell heraus, was für eine Plakette bald auf Ihrer Windschutzscheiben kleben wird.

Nachrüsten lohnt sich auf alle Fälle - wenn auch Ihre Stadt "zur Umweltzone greift". Durch einen Partikelfilter können Sie Ihre Schadstoffklasse und damit eventuell auch die Plakette ändern. Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.